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Formalitäten vorab

Für jeden Menschen, der pflegebedürftig wird, stehen altersunabhängig Leistungen der Pflegeversicherung bereit. Dabei wird unterschieden, ob die betreffende Person zu Hause oder in einer stationären Wohnform lebt. Immer gilt jedoch: Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Mit dem folgenden Wegweiser zeigen wir Ihnen, wie Sie Ansprüche geltend machen können. 

Was ist die Pflegeversicherung?

Bei der 1995 eingeführten Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich und privat Versicherten, da prinzipiell jeder einmal pflegebedürftig werden kann. Das heißt, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Aber auch beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist die private Pflegeversicherung verpflichtender Bestandteil. 

Illustration Pflegeversicherung

Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen angesiedelt, aber eigenständige Behörden sind. Alle Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei den Pflegekassen selbst und nicht bei den Krankenkassen beantragt werden. Aber keine Sorge: Alle Anträge werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, sollten sie nicht gleich korrekt adressiert sein.

Der Umfang der gewährten Leistungen aus der Pflegeversicherung bemisst sich danach, wie schwer beeinträchtigt die pflegebedürftige Person ist – welches Maß an Selbstständigkeit und an Fähigkeiten sie in verschiedenen Bereichen hat. Dabei werden fünf Pflegegrade unterschieden.

Grundsätzlich gilt: Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten der Pflege ab. Die verbleibenden Kosten sind – sofern möglich – von Pflegebedürftigen selbst oder ihren Familien zu tragen. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als „Teilleistungsversicherung“ bezeichnet. Menschen, die bedürftig im Sinne der Sozialhilfe sind, können sogenannte Hilfe zur Pflege erhalten, um die Leistungen der Pflegeversicherung zu ergänzen.

 
Die Pflegegrade

Da Menschen in ihrer Pflegebedürftigkeit  über unterschiedliche Grade an Selbstständigkeit verfügen, gibt es die Einteilung in die fünf Pflegegrade. Zur Einteilung werden sechs Bereiche (Module) begutachtet.

 

Module zur Pflegegradeinteilung

  1. Mobilität
    Positionswechsel im Bett, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Halten einer stabilen Sitzposition …
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, zeitliche Orientierung, Verstehen von Aufforderungen …
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    Nächtliche Unruhe, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, depressive Stimmungslage …
  4. Selbstversorgung
    Alles, was in Zusammenhang mit Körperpflege und Ernährung steht …
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    Medikation, Absaugen, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung …
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    Gestaltung des Tagesablaufs, Ruhen und Schlafen, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds …

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