Nach der Reha
Gut zu wissen
Die Pflegesachleistung (siehe Seite 8) können Sie auch für die Betreuung Ihres Kindes einsetzen. Diese übernimmt dann ein Betreuungsdienst, der allerdings keine pflegerischen Handlungen durchführt.
Entlastung im Pflegealltag
Wenn Sie durch Krankheit, Urlaub oder anderweitig verhindert sind oder Entlastung brauchen, können Sie Leistungen auch stunden-, tage- oder wochenweise in Anspruch nehmen. Die drei gängigsten Möglichkeiten dafür stellen wir Ihnen in den folgenden Beispielen vor. Ausführliche Informationen zu den Leistungen und zur Beantragung finden Sie unter „Langzeitentlastung“.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
125 Euro monatlich
Nuri verbringt jede Woche einen Nachmittag mit einer Mitarbeiterin vom familienentlastenden Dienst. Gemeinsam mit ihr macht sie Spaziergänge oder kleine Unternehmungen. Manchmal gehen die beiden auch mit Nuris Mutter schwimmen. Die Finanzierung erfolgt über den Entlastungsbetrag.

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
1.774 Euro jährlich
Charlottes Eltern machen jedes Jahr einen Urlaub allein mit Charlottes Bruder. Diese Zeit verbringt Charlotte in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Für die Finanzierung setzen ihre Eltern ihr Kurzzeitpflegebudget ein:
Der Tagessatz dieser Einrichtung beträgt rund 150 Euro für Kurzzeitpflege. Das Kurzzeitpflegebudget von 1.774 Euro reicht somit für elf Tage Pflege. Um länger Urlaub machen zu können, hat Charlottes Familie gelegentlich auch schon auf die Verhinderungspflege zurückgegriffen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die in der Einrichtung zusätzlich anfallen, finanzieren Charlottes Eltern aus dem Entlastungsbetrag, sofern sie ihn noch nicht anderweitig verbraucht haben.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
1.612 Euro jährlich
In der Region, in der Theo lebt, gibt es Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an den Wochenenden. Als er noch zu Hause wohnte, nahm er mehrmals im Jahr daran teil. Die Finanzierung erfolgte über die Verhinderungspflege.
