Nach der Reha
Altersentsprechende Förderung
Auch für Kinder mit komplexen Erkrankungen gilt das Recht auf Bildung, die Schulpflicht sowie das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Je nach Alter ergeben sich dabei folgende Möglichkeiten:
- Frühförderung
Bis zum Kindergarteneintritt können pädagogische und therapeutische Maßnahmen im Rahmen der Frühförderung erfolgen. Angeboten wird diese in der Regel von speziellen Frühförderstellen. - Kindergarten
Kinder mit komplexen Behinderungen besuchen oft einen heilpädagogischen oder einen integrativ arbeitenden Kindergarten. - Schule
Die Beschulung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: inklusiv an einer Regelschule, an einer speziellen Förderschule oder in Ausnahmefällen auch zu Hause. Dem besonderen Bedarf von Kindern mit schweren erworbenen Hirnschädigungen kann häufig am besten an Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige oder motorische und körperliche Entwicklung entsprochen werden. - Tagesförderstätte
Ist die Schulzeit erfüllt, kommt der Besuch einer Tagesförderstätte infrage. Menschen mit komplexen Behinderungen, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, haben hier die Möglichkeit, eine Tagesstruktur mit Betreuung und Förderung zu erfahren.
Bei allen Einrichtungen empfiehlt es sich, direkten Kontakt aufzunehmen, ein unverbindliches Gespräch zu führen und eine Besichtigung zu vereinbaren.
Unser Tipp:
Ist die Betreuung im Kindergarten oder in der Schule nicht allein durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung sicherzustellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine extra Schulbegleitung für Ihr Kind genehmigt werden oder der Pflegedienst den Schulbesuch begleiten.
Finanzierung der Pflege
Sobald ein Pflegegrad vorliegt, kann die Pflege Ihres Kindes über verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden. Sie können Pflegegeld, Pflegesachleistung oder sogenannte Kombinationsleistung erhalten.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
---|---|---|
2 | 316 Euro | 724 Euro |
3 | 545 Euro | 1.363 Euro |
4 | 728 Euro | 1.693 Euro |
5 | 901 Euro | 2.095 Euro |
Pflegegeld
Wenn Sie die Pflege Ihres Kindes zu Hause übernehmen, erhalten sie Pflegegeld. Je nach Pflegegrad variiert die monatliche Höhe des Pflegegeldes. Anspruchsberechtigt ist man erst ab Pflegegrad 2.
Pflegesachleistung
Wenn Sie die Pflegesachleistung wählen, kann ein Pflegedienst die Pflege Ihres Kindes übernehmen, bis der Pflegesachleistungsbetrag ausgeschöpft ist. Der Pflegedienst kommt täglich (gegebenenfalls mehrmals) zu Ihnen und übernimmt zum Beispiel das Waschen Ihres Kindes oder die Nahrungsgabe. Die Pflegesachleistung ist höher als das Pflegegeld, weil Fachkräfte teurer sind als Laien.
Achtung:
Der Sachleistungsbetrag reicht allerdings nicht aus, um alle anfallenden Pflegeaufgaben vom Pflegedienst übernehmen zu lassen.
Kombinationsleistung
Wenn Sie die Pflege in Teilen selbst übernehmen wollen und in Teilen einen Pflegedienst hinzuziehen möchten, können Sie die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann anteilig Pflegegeld; der Pflegedienst anteilig sogenannte Pflegesachleistung. Diese rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegeversicherung ab.

Die Familie von Charlotte erhält 901 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 5, weil sie für die pflegerische Versorgung keine Unterstützung hinzuzieht. Ein Anspruch auf medizinische Behandlungspflege kann trotzdem bestehen.

Nuris Mutter erhält, weil sie es vereinbart hat, 50 Prozent des Pflegegeldes für Pflegegrad 4 (364 Euro), ihr Pflegedienst erhält 50 Prozent der entsprechenden Pflegesachleistung (846,50 Euro). Wenn der Pflegedienst wegen Personalknappheit nicht alle Dienste abdecken kann, erhält Nuris Mutter einen entsprechend höheren Anteil des Pflegegeldes, weil die Abrechnung monatlich erfolgt.