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Finanziell stabil bleiben
Wenn ein Kind pflegebedürftig wird, ist das für seine Familie oft mit höheren Ausgaben bei sinkenden Einkünften verbunden.
Der Staat stellt Ihnen zum Ausgleich von finanziellen Belastungen verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung, wenn Sie die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehören Leistungen der Pflegeversicherung, die Ihrem Kind aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit bzw. Ihnen in der Rolle als pflegende Angehörige zustehen. Außerdem haben Sie Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn Ihre Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist und Sie nicht allein aus eigenem Erwerbseinkommen den Lebensunterhalt bestreiten können. Hinzu kommen noch weitere Leistungen, die Sie finanziell entlasten.
Staatliche Leistungen gibt es in 3 Formen:
- Eine Geldleistung ist eine Leistung, die direkt auf Ihr Konto überwiesen wird und Ihnen zur Verfügung steht.
- Eine Sachleistung ist eine Leistung, durch die Sie bestimmte Dienstleistungen durch Dritte in Anspruch nehmen können. Abgerechnet wird in der Regel direkt zwischen Kostenträger und Anbieter.
- Eine finanzielle Entlastung bezeichnet eine Vergünstigung, die Ihnen bzw. Ihrem Kind aufgrund der Pflegebedürftigkeit, festgestellten Behinderung oder seiner Bedarfe zusteht.

Geldleistung
- Pflegegeld
Sachleistung
- Pflegesachleistung
- stationäre Pflege
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Entlastungsbetrag
- Tages- und Nachtpflege
- Pflegehilfsmittel

Geldleistung
- Staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder Rente

Geldleistung
- Landesblindengeld
- Blindenhilfe
Sachleistung
- Eingliederungshilfe
- Hilfe zur Pflege
Finanzielle Entlastung
- Nachteilsausgleiche bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises, zum Beispiel Steuervergünstigungen
- Zuzahlungsbefreiung
Leistungen der Pflegeversicherung
Mit der Einstufung Ihres Kindes in einen Pflegegrad geht ein Anspruch auf Pflegeleistungen einher. Sie können entscheiden, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistung oder die Kombination aus beidem erhalten möchten. Pflegegeld bzw. -sachleistung hängen in ihrer Höhe vom Pflegegrad ab. Die restlichen Sachleistungen der Pflegeversicherung sind festgelegt und nicht an den Pflegegrad angepasst.
Hinweis:
Um die Details kennenzulernen, empfehlen wir unsere Hefte „Nach der Reha" und „Langzeitentlastung“.
Leistungen zum Lebensunterhalt
Leistungen zum Lebensunterhalt bekommt ihr Kind, wenn es volljährig ist oder sie stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie (vorübergehend) weniger oder gar nicht arbeiten. Wenn Ihr Einkommen dadurch unter einer bestimmten Obergrenze liegt, können Sie staatliche Leistungen beantragen. Diese Leistungen können z. B. Wohngeld oder Bürgergeld sein. Volljährige Kinder mit Behinderung können weiterhin Kindergeld und auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Weitere Leistungen
Es gibt weitere Leistungen, um individuellen Besonderheiten gerecht zu werden. Sie stehen nicht automatisch allen zur Verfügung, sondern müssen im Einzelfall geprüft werden. Dazu zählen:
- Nachteilsausgleiche: Es gibt viele Nachteilsausgleiche. Einige davon bestehen grundsätzlich, wenn eine Schwerbehinderung anerkannt ist (z. B. Steuervergünstigungen oder die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs). Andere sind auf individuelle Einschränkungen ausgerichtet und ergeben sich aus den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Eine ausführliche Liste von Nachteilsausgleichen erhalten Sie bei den Integrationsämtern.
- Zuzahlungsbefreiungen für Arznei- und Hilfsmittel sowie für Therapien: Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich von diesen Zuzahlungen ausgenommen; für Volljährige müssen die Zuzahlungskosten bis zu einer Belastungsgrenze selbst übernommen werden.
- Eingliederungshilfe dient der besonderen Aufgabe, Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und Benachteiligungen entgegenzuwirken. Entsprechend gibt es individuell unterschiedliche Leistungen der Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe gibt es in 2 Formen:
Einkommensunabhängig – z. B. bei Frühförderung, Kindergarten, Schule
Einkommensabhängig – z. B. bei Assistenzleistungen oder Leistungen zur Mobilität
Eingliederungshilfe wird in der Regel als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Ein Eingliederungshilfeträger kann je nach Region ein Landkreis, Landschaftsverband o. Ä. sein. Bitte informieren Sie sich, welche Stelle in Ihrer Stadt oder Region für die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig ist. Die Behörden sind unabhängig davon gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Antrag an die jeweils zuständige Stelle weiterzuleiten. - Hilfe zur Pflege ist eine Leistung für den Fall, dass die regulären Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen (z. B. Kurzzeitpflege) und das eigene Einkommen und Vermögen nicht genügt, um diese selbst zu ergänzen. Hilfe zur Pflege ist je nach Alter oder Eintreten der Behinderung eine Leistung der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe. Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten und bei denen eine Behinderung von Geburt an oder vor Erreichen des Rentenalters eingetreten ist, erhalten Hilfe zur Pflege durch die Eingliederungshilfe (und nicht über die Sozialhilfe). Damit gelten für diese Menschen die günstigeren Einkommens- und Vermögensgrenzen der Eingliederungshilfe (im Vergleich zu den Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe).
Kurz informiert
Persönliches Budget
Das Persönliche Budget ermöglicht Ihnen, die Ihrem Kind zustehenden Leistungen selbstbestimmter zu verwalten. Sie erhalten anstelle bestimmter Sachleistungen den entsprechenden Betrag (der normalerweise zwischen Kostenträger und Leistungserbringer abgerechnet wird) als Geldleistung auf Ihr Konto und können den Leistungserbringer selbst auswählen, mit ihm verhandeln und ihn bezahlen. Sie dürfen dieses Geld ausschließlich zweckgebunden einsetzen und müssen dies lückenlos belegen. Sie sind flexibler und selbstbestimmter, haben aber auch den Verwaltungsaufwand selbst zu tragen.
Wenn Sie zum Beispiel die Pflege Ihres Kindes selbst verwalten und Pflegekräfte auswählen und anstellen, spricht man vom Arbeitgebermodell. Da Leistungen mehrerer Kostenträger in einem persönlichen Budget verwaltet werden können, spricht man auch vom trägerübergreifenden Persönlichen Budget.
Das Persönliche Budget steht jedem Menschen mit Behinderung oder dessen Vertreterin oder Vertreter zu. Bei Interesse empfehlen wir Ihnen, eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ansprechpersonen finden Sie in den Publikationen zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget auf www.bmas.de.