Lumia Stiftung

Langzeitentlastung

„Die Pflege eines Angehörigen entspricht oftmals einer Vollzeitstelle mit einem dazugehörigen Bereitschaftsdienst. […] Um Überforderung bis zur totalen Erschöpfung zu vermeiden, sind regelmäßige Auszeiten für pflegende Angehörige unerlässlich.“

Wohl wissend um die besondere Leistung pflegender Angehöriger hat auch die Gesetzgebung Entlastungsmöglichkeiten für sie vorgesehen. Doch oft werden diese aus Mangel an Informationen nicht in Anspruch genommen.

Mit diesem Überblick der gesetzlichen Entlastungsleistungen können Sie Auszeiten in Ihrem Pflegealltag individuell planen. Er informiert auch über kurzfristige Entlastungsmöglichkeiten, beispielsweise wenn Sie als Hauptpflegeperson einmal selbst erkranken sollten.

 

Entlastungsmöglichkeiten – gesetzliche Ansprüche

Übersicht der in diesem Heft vorgestellten Leistungen

Illustration Entlastungsmöglichkeiten

Auch wenn Sie als Familie vor der Frage stehen, ob Sie die Versorgung Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes langfristig in der häuslichen Umgebung übernehmen können, kann sich die Kenntnis über Entlastungsmöglichkeiten als hilfreich erweisen.

Die folgenden Erläuterungen der gesetzlichen Entlastungsmöglichkeiten bieten Ihnen eine erste Orientierung. In den letzten Jahren wurden die Leistungen flexibler gestaltet, es gibt Kombinations- und Umwidmungsmöglichkeiten. Wir begrüßen das grundsätzlich, wissen aber auch, dass die Einzelheiten ganz schön kompliziert klingen können. Lassen Sie sich davon bitte nicht abschrecken oder entmutigen. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch über Ihre individuellen Ansprüche und Möglichkeiten.

Wichtige Hinweise
  • Gesetzliche Leistungen werden in der Regel nur auf Antrag gewährt.
  • Es wird immer geprüft, ob und in welchem Umfang die beantragten Leistungen notwendig und zweckmäßig sind.
  • Ein abgelehnter Antrag ist noch keine endgültige Entscheidung. Widersprüche können oft erfolgreich sein!

Nächste Seite Entlastungsmöglichkeiten