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Hilfen für mein Kind

Kinder mit schweren Hirnschädigungen haben Bedürfnisse, die sie mit allen Menschen teilen. Essen, Trinken, Sicherheit, Schmerzfreiheit, Entspannung und Bewegung, aber auch Nähe zu anderen Menschen, Zugehörigkeit und Beteiligung gehören dazu. Bei der Erfüllung ihrer Bedürfnisse sind sie in besonderem Maße auf die Hilfe ihrer Umwelt angewiesen.

So brauchen sie beispielsweise eine besondere medizinische und pflegerische Versorgung, Therapien und pädagogische Konzepte, um optimal gefördert zu werden und Freizeitaktivitäten, die sich an ihren Fähigkeiten orientieren.

Ein Kind liegt mit angewinkelten Beinen und ausgestreckten Armen. Von allen Seiten berühren Hände das Kind, z.B. um es zu füttern oder zu halten. Links, rechts sowie unterhalb des Kindes stehen die Worte: Versorgung, Förderung, Freizeit.

Ein Bedarf kann von unterschiedlichen Kostenträgern gedeckt werden und ein Anbieter kann von unterschiedlichen Kostenträgern bezahlt werden. 

Ein Pflegedienst  kann zum Beispiel von der Krankenversicherung für medizinische Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege bezahlt werden, von der Pflegeversicherung für Grundpflege oder auch von der Unfallversicherung. Ergänzend kann auch der Sozial- oder Eingliederungshilfeträger über „Hilfe zur Pflege“ den Pflegedienst bezahlen. Es kommt darauf an, was genau ein Pflegedienst an Tätigkeiten durchführt, welchen Zweck diese haben und im Falle von „Hilfe zur Pflege“ auch, wie die Einkommens- und Vermögenssituation der Familie ist.

Nachfolgend gehen wir näher auf die 3 Bereiche des Schaubildes VersorgungFörderung und Freizeit ein.

Versorgung

Die Kosten für die medizinische Versorgung Ihres Kindes übernimmt in den meisten Fällen die Krankenversicherung. Darunter fallen alle notwendigen ambulanten und stationären Behandlungen sowie Hilfsmittel (Rollstuhl, Absauggerät etc.), die erforderlich sind, um Verschlechterungen des Gesundheitszustandes vorzubeugen und Behinderungen auszugleichen.

Hospizpflege ist ebenfalls eine Leistung der Krankenversicherung und umfasst 28 Tage im Jahr. Sie kann in einem Kinder- und Jugendhospiz in Anspruch genommen werden. Für die Aufnahme ist eine ärztliche Bescheinigung über eine lebenslimitierende Erkrankung notwendig. In „Langzeitentlastung“ finden Sie dazu ausführlichere Informationen. 

Leistungen zur Ermöglichung und Erleichterung der Pflege Ihres Kindes finanziert die Pflegeversicherung, wenn die Pflegebedürftigkeit in Form eines Pflegegrades festgestellt wurde. Dazu zählen die Erbringung der Grundpflege, zum Beispiel durch einen Pflegedienst, oder die Zahlung von Pflegegeld für die pflegenden Angehörigen. Auch Angebote zur
Entlastung der pflegenden Angehörigen (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege) sowie Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Lifter etc.) sind im Leistungskatalog der Pflegeversicherung enthalten.

Förderung

Unter der Überschrift Förderung haben wir hier sowohl pädagogische als auch therapeutische Maßnahmen für Ihr Kind zusammengefasst. Die Kosten für den Besuch eines Kindergartens, einer Schule oder Tagesförderstätte übernimmt der Eingliederungshilfeträger. Gängige Therapien wie Logopädie, Ergo- und Physiotherapie zahlt die Krankenversicherung. Andere Therapien wie beispielsweise Musiktherapie oder tiergestützte Therapie sind von den Krankenversicherungen nicht anerkannt, können in einzelnen Fällen über die Eingliederungshilfe übernommen werden oder sind aus Spenden oder eigenen Mitteln zu bezahlen. Leistungen der Rehabilitation können generell je nach Zielsetzung und Voraussetzungen von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. 

Freizeit

Für die soziale Teilhabe und Freizeitgestaltung Ihres Kindes entsprechend seiner Bedürfnisse und Fähigkeiten gibt es verschiedene spezialisierte Angebote: Spezielle Freizeitangebote von Vereinen und Verbänden für Kinder mit Behinderung, ambulante Angebote zur Betreuung wie z. B. den Familienentlastenden Dienst oder eine umfassende persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung, unter anderem auch im Freizeitbereich. Zur Finanzierung können Leistungen der Pflegeversicherung (Verhinderungspflege,Entlastungsbetrag ) oder der Eingliederungshilfe genutzt werden.