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Nach der Reha

Wohnen zu Hause

Ihr Kind kann nach der Entlassung aus der Rehabilitationsklinik unter bestimmten Umständen wieder zu Hause wohnen. Je nach Pflegebedarf und Ihrer individuellen Situation gibt es verschiedene Vorbereitungen zu treffen. 

Pflege möglich machen

Um die Pflege zu Hause zu ermöglichen oder zu erleichtern, sind bestimmte Voraussetzungen hilfreich. Hierzu zählen Anpassungen des Wohnraums, Hilfsmittel und Mobilität. 

 
Anpassungen des Wohnraums

Bei der Versorgung zu Hause werden in der Regel Anpassungen des Wohnraums erforderlich. Wie schnell und umfangreich solche Anpassungen vorgenommen werden müssen, hängt von baulichen Gegebenheiten, Alter, Größe und Gewicht Ihres Kindes ab. Bei kleinen Kindern, die noch getragen werden, ist beispielsweise eine Treppe im Haus kein unüberwindliches Hindernis; bei größeren Kindern stellt sich das schon anders dar. Sobald ein Rollstuhl oder Rehabuggy für die Mobilität wichtig ist, werden bauliche Merkmale wie die Breite von Türen oder die Höhe von Türschwellen ausschlaggebend.

Worauf beim Umbau genau zu achten ist und welche Umbaumaßnahmen sinnvoll sein können, dazu finden Sie wichtige Hinweise unter diesen Links:

Folgende Fragen können helfen, sich einen Überblick zu verschaffen:

  • Ist die Haus- und/oder Wohnungstür barrierefrei erreichbar?
  • Ist das Badezimmer mit einem Rollstuhl/Rehabuggy befahrbar beziehungsweise ist die Benutzung des Badezimmers notwendig?
  • Ist das Kinderzimmer erreichbar? Kann es umgelegt werden in ein leichter erreichbares Zimmer?
  • Sind die Türen in der Wohnung breit genug und gibt es genügend Platz zum Rangieren?
  • Gibt es Schwellen, die abgeflacht werden können/sollen?
  • Ist im Kinderzimmer Platz genug für ein Pflegebett und benötigte Hilfsmittel?
Illustration Name Nuri

Bei Nuris Mutter konnten die Türen vorerst noch im Standardmaß belassen werden, weil der Rehabuggy wendig und nicht viel größer als ein normaler Buggy ist. Der Zugang zur Wohnung wurde jedoch barrierefrei umgebaut, und zum Baden hat Nuri eine Wannenliege. Wenn Nuri größer wird, stehen weitere Umbauten an.

 
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (nach § 40 Absatz 4 SGB XI)

Die Pflegeversicherung unterstützt Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung unter bestimmten Umständen – etwa, wenn die Umbaumaßnahmen der Vermeidung einer Heimunterbringung Ihres Kindes und der Erleichterung der Pflege dienen. Dann werden Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro je Maßnahme übernommen.

Beispiele für solche bezuschussbaren „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ sind: Einbau einer bodengleichen Dusche, Einbau und Anbringung von Treppenliften oder Türverbreiterungen. Aber auch Kosten für statische Gutachten, Antragsgebühren, Fahrtkosten und Verdienstausfall von am Bau mithelfenden Angehörigen und Bekannten können im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen berücksichtigt werden.

 

Gut zu wissen
Als eine Maßnahme gilt die Summe aller notwendigen und anerkannten Umbauten zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung. Eine erneute Maßnahme kann erst bei erheblicher Verschlechterung bzw. Veränderung der Pflegesituation bezuschusst werden.

 

Wichtig
 

Wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird und dass Sie mit den Umbauten erst beginnen, wenn Ihnen eine Kostenbeteiligung zugesagt wurde. Andernfalls wird keine finanzielle Unterstützung gewährt.

In Einzelfällen werden die Kosten auch übernommen, wenn die Antragstellung nach Baubeginn oder -abschluss erfolgt und die Anspruchsvoraussetzungen vor Baubeginn erfüllt waren. Ratsamer ist es jedoch, den Antrag vor Baubeginn zu stellen und mit den Umbauten erst zu beginnen, wenn Ihnen eine Kostenbeteiligung zugesagt wurde.

Die Höhe der Kostenbeteiligung liegt in der Entscheidung der Pflegeversicherung. Möglicherweise beauftragt diese den MD, die häusliche Situation zuvor in Augenschein zu nehmen.

Illustration Kostenbeteiligung
 

Reicht der Zuschuss der Pflegeversicherung für die notwendigen Umbaumaßnahmen nicht aus, können auch Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragt werden. Diese Leistung ist jedoch nachrangig sowie einkommens- und vermögensabhängig. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.

Welche Behörde für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Auf örtlicher Ebene zum Beispiel Kreise und kreisfreie Städte oder auf überörtlicher Ebene Wohlfahrtsverbände, Landschaftsverbände und Landesämter.

Darüber hinaus bieten Länder und Kommunen zum Teil besondere finanzielle Hilfen für den barrierefreien Bau oder Umbau von Wohnungen und Häusern an. Das örtliche Wohnungsamt oder Wohnberatungsstellen können hierzu Auskünfte erteilen. Eine Liste mit Wohnberatungsstellen sortiert nach Bundesländern finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.:
www.wohnungsanpassung-bag.de

Zudem fördert die KfW-Bankengruppe den barrierefreien Umbau und Kauf von barrierefreien Wohnungen und Häusern. Sie können dort einen Zuschuss sowie einen Kredit mit einem geringen Zinssatz erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der KfW Bank:
www.kfw.de

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