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Versorgung außerhalb des Elternhauses

In der Versorgung außerhalb des Elternhauses gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach individueller Situation unterschiedlich gut geeignet sein können.

Wohnformen

Ein erster entscheidender Faktor bei der Auswahl einer passenden Wohnform ist das Alter Ihres Kindes. Für Kinder und Jugendliche gibt es andere Angebote in der Versorgung als für erwachsene Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick.

Wichtig: Mit Erreichen des 18. Lebensjahres gilt Ihr Kind als erwachsen und hiermit ändern sich viele Aspekte der Versorgung und auch der Finanzierung. Um diese Schnittstelle abzumildern und um auf den speziellen Bedarf und Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit erworbenen Hirnschädigungen einzugehen, haben viele Einrichtungen und Anbieter ihre Altersgrenzen nicht auf 18 Jahre, sondern auf 21 oder 25 Jahre festgelegt. Bitte fragen Sie beim jeweiligen Anbieter nach, dessen Angebot Sie interessiert. 

Für Kinder und Jugendliche kommen folgende Wohnformen vorübergehend oder dauerhaft in Frage:

  • Wohnheime der Behindertenhilfe/der Eingliederungshilfe gibt es speziell für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen. Der Schwerpunkt dieser Einrichtungen liegt in der Regel auf der Eingliederung und Förderung der Menschen mit Behinderung. Die Freizeitgestaltung spielt hier beispielsweise eine wesentliche Rolle.
    Welchen pflegerischen und medizinischen Anforderungen entsprochen werden kann, ist von Wohnheim zu Wohnheim unterschiedlich und somit individuell zu klären. 
  • Für Kinder und Jugendliche mit einem Bedarf an Intensivpflege kommt eine entsprechende Einrichtung der Intensivpflege für Kinder und Jugendliche in Betracht. Diese sind in der Regel auf die Bedürfnisse von Kindern mit besonders hohen medizinischem Behandlungspflegebedarf zum Beispiel durch eine Trachealkanüle oder Beatmung spezialisiert. Die Krankheitsbilder und Ursachen können dabei sehr unterschiedlich sein. 

Für junge Erwachsene ab 18 Jahren kommen folgende Wohnformen in Frage:

  • Wohnheime der Behindertenhilfe/der Eingliederungshilfe gibt es nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen. Sie werden auch „besondere Wohnformen“ genannt. Welchen pflegerischen und medizinischen Anforderungen entsprochen werden kann, ist auch hier von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich und somit individuell zu klären.
  • Spezialisierte Einrichtungen der Intensivpflege für Menschen mit schweren neurologischen Schädigungen (häufig auch Wachkomazentrum, Phase-F-Einrichtung oder Fachpflegeeinrichtung für Schädel-Hirn-Verletzte genannt) sind ganz speziell auf diese Gruppe ausgerichtet. Die Ausstattung ist auf ein besonders hohes Maß an Pflege zugeschnitten. Häufig gibt es auch spezialisierte sinnesanregende Angebote (z.B. Snoezelen oder basale Stimulation). Zum Teil sind diese Einrichtungen auch als Station in andere Pflegeheime (zum Beispiel in Seniorenheime) integriert und nutzen die vorhandene Infrastruktur des Hauses.
  • Pflege-WGs haben das Konzept einer Wohngemeinschaft und gelten nicht als stationäre Versorgung: Die Bewohnerinnen und Bewohner, in der Regel mit einem Intensivpflegebedarf, nutzen eine behinderungsgerechte Wohnung und die Dienstleistungen eines Pflegedienstes gemeinsam. In großen Städten werden solche WGs teilweise auch von Pflegediensten organisiert. 
  • Wenn Ihr Kind bereits volljährig ist, kann es auch eine Option sein, dass es in einer eigenen Wohnung lebt und versorgt wird. Das ermöglicht Ihrem Kind eine altersgerechte und möglichst eigenständige Wohnform, deren Umsetzung jedoch viel Kraft und Einsatz fordert. Neben der Pflege muss für eine ständige Assistenz gesorgt sein, damit allen Bedürfnissen des täglichen Lebens entsprochen werden kann.
Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt in den zuvor genannten Wohnformen meist als Kombination aus den Leistungen verschiedener Kostenträger. Diese können sein:

  • Die Pflegeversicherung bezahlt eine Pauschale für die pflegerischen Leistungen an die Einrichtung.
  • Der Sozialhilfeträger bezahlt bei einigen erwachsenen Menschen unter anderem die Miete und Leistungen zum Lebensunterhalt.
  • Die Krankenversicherung bezahlt den Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, Hilfs- und Heilmittel sowie die ärztliche Versorgung.
  • In manchen Einrichtungen übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe einen Teil der Kosten.
  • Manchmal bleibt ein Anteil, der selbst bzw. durch die Eltern zu erbringen ist. Bei volljährigen Kindern wird das elterliche Einkommen ab 100.000 € pro Jahr berücksichtigt.
  • Je nach Alter, Ursache der Erkrankung und anderen Faktoren können weitere Kostenträger beteiligt sein.

Lassen Sie sich in der Frage der Finanzierung immer individuell von der Einrichtungsleitung informieren und beraten.

Suche und Auswahl einer Einrichtung
Bevor Sie Ihre Recherche beginnen, können Sie sich an den Sozialdienst wenden – egal ob es um die Suche nach einer geeigneten Wohnform für Ihr Kind geht oder um alle Fragen rund um die Finanzierung und die Organisation des Umzugs. Der Sozialdienst steht Ihnen mit seinem regionalen Netzwerk zur Seite und kann manche Aufgaben für Sie vorbereiten oder übernehmen.